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AGB der Veranstaltung LAN-Party Worms 2005
§1: Allgemeine Bestimmungen
a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
d) Als Dienstleistung versteht sich die Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.
a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen neben einer Vollmacht der Erziehungsberechtigten auch eine volljährige Begleitperson, die für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht wahrnimmt.
b) Grundlage der Teilnahme an unserer Veranstaltung ist die Anmeldung. Sie erfolgt entweder direkt über unsere Homepage, auf persönlichem Wege oder aber per Mail an einen der Organisatoren. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer sich auf o.g. Wege angemeldet hat und uns den Unkostenbeitrag im Voraus überwiesen oder anderweitig hat zukommen lassen.
c) Jeder Teilnehmer kann sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise o.ä., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.
d) Der bei der Anmeldung angegebene Sitzplatz kann nicht garantiert werden, da sich kurzfristige Änderungen in der Sitzordnung ergeben können. Wir werden uns in diesem Fall an dem Sitzplan orientieren, um die bestmögliche Verteilung der Sitzplätze zu gewährleisten.
e) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
f) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist. Eine Liste ist unter der Adresse http://www.lanparty-worms.de/vorbereitung.php erreichbar.
g) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Der Veranstalter leistet lediglich und ausschließlich Support bei der Inbetriebnahme des Netzwerks.
h) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
i) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
j) Mit der Speicherung personenbezogener Daten für Zwecke der Organisation der Veranstaltung sowie zur Information über weitere Veranstaltungen durch den Veranstalter ist der Teilnehmer - beim Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter - einverstanden. Die Löschung personenbezogener Daten kann nach der Veranstaltung jederzeit per Email unter datenschutz@lanparty-worms.de beantragt werden.
k) Mit der Anmeldung werden die Regeln automatisch anerkannt und gelten als vom Gast gelesen.
§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer / Gast verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer / Gast aus gutem Grund auszuschließen / nicht zur Veranstaltung zuzulassen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder die AGB behält sich der Veranstalter den Ausschluss von dieser und evtl. folgenden Veranstaltungen vor. In diesem Fall kann der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet werden.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen sowie Beschädigung oder Beeinträchtigung des Netzwerks oder Teilen davon.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Alkohol- sowie Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.
e) Jegliche illegalen Drogen oder Rauschmittel sind auf der Veranstaltung untersagt. Ein Verstoß hat den unmittelbaren Ausschluss des Teilnehmers / Gastes von der Veranstaltung zur Folge.
f) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoovern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt, die vor der Veranstaltung schriftlich einzuholen ist. Es sind Kopfhörer bzw. Headsets mitzubringen. Bei widerrechtlicher Handlung behalten sich die Organisatoren vor die Boxen bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
g) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
h) Jeder Teilnehmer, der ein zu seinen Gunsten modifiziertes Spiel benutzt (Cheats, usw.) wird mit dem Einverständnis der Allgemeinheit von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Geldrückgabe ist hierbei nicht möglich.
i) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch einsicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt, wobei der Veranstalter darum bittet, dies rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt zu bekommen.
j) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
k) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen möglichst rasch nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
l) Der Veranstalter weist deutlich darauf hin, dass er keine Verantwortung für einen Ausfall der Veranstaltung trägt, sofern dieser durch höhere Gewalt (Stromausfall) oder sonstige Umstände (defekte Netzwerkhardware), die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, verursacht werden.
m) Das Angreifen fremder Datenbestände (Trojaner, „Nuken“), sowie alles, was die Netzwerkstabilität beeinflusst ist verboten. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit dem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden. Wir behalten uns in diesem Fall Schadensersatzforderungen vor, eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist nicht möglich.
n) Das Verwenden von „IP-Paketsniffern“ und sonstigen Programmen zum auffinden und protokollieren von Datenverkehr ist strengstens verboten, da durch diese Programme die Netzwerkstabilität beeinträchtigt werden kann und das Erheben solcher Daten darüber hinaus gegen deutsche Datenschutzgesetze verstößt. Wer dennoch mit solchen Programmen im Betrieb erwischt wird, muss mit dem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung rechnen.
o) Der Einsatz von durch die BPJM indizierter Spiele ist nicht erlaubt. Ebenso ist das Spielen von von der USK nicht eingestuften oder als USK-18 ausgezeichnete Spiele nicht erlaubt.
§4: Turniere und Preisvergabe
a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere nach bestem Gewissen geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
e) Die Turnierpreise können nicht bar ausgezahlt werden. Die Veranstalter können die Turniere bei zu geringem Interesse oder Undurchführbarkeit ausfallen lassen oder absetzen.
§5: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet in die vom Veranstalter dafür bereitgestellten Behältnisse zu übergeben.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuzuordnenden Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuzuordnen ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
§6: Widerrufsrecht
a) Da der Teilnehmerbeitrag im Vorraus bezahlt wird, handelt es sich hier um ein Fernabsatzgeschäft. Daraus ergibt sich für Sie ein 14tägiges Widerrufsrecht. Zur Wahrung der Frist genügt rechtzeitige Absendung einer Email an widerruf@lanparty-worms.de . Ab 14 Tagen vor der Veranstaltung verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 7 €, wobei Ihnen die (kostenfreie) Möglichkeit den Sitzplatz an eine andere, mind. 16jährige Person Ihrer Wahl zu übergeben, als Alternative bleibt. Kontaktieren Sie uns dazu bitte ebenfalls per Email an widerruf@lanparty-worms.de
§7: Rechtswirksamkeit dieser AGB
a) Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.
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